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Empfehlungsprogramm - AGB
Letzte Aktualisierung / Stand: 16. Oktober 2024
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Empfehlungsprogramm
Pflegewegweiser GmbH (CHE-162.558.205) ("Pflegewegweiser") bietet Ihnen ("Empfehlende") die Möglichkeit, Pflegewegweiser an Freunde, Bekannte und Interessierte ("Interessent") weiterzuempfehlen ("Empfehlungsprogramm").
Das Empfehlungsprogramm unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und aus beliebigem Grund zu streichen, auszutauschen, auszusetzen oder zu ändern. Pflegewegweiser wird Sie über eventuelle Änderungen der AGB per E-Mail informieren. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung mit einer Mitteilung an die folgende E-Mail-Adresse kündigen: empfehlung@pflegewegweiser.ch
Wenn Sie das Programm jedoch weiterhin nutzen, gelten alle Änderungen nach Ablauf der oben genannten zweiwöchigen Frist als angenommen.
Mit der Teilnahme am Programm erklären sich Empfehlende und Interessent damit einverstanden, diese AGB einzuhalten. Ist man mit diesen AGB nicht in vollem Umfang einverstanden, kann man sich nicht als Empfehlender oder Interessent registrieren. Eine Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist dann von Beginn an ausgeschlossen.
2. Inhalt des Empfehlungsprogramms
Sie kennen bestimmt jemanden, der seine Angehörigen pflegt. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können Sie den Interessenten mit Ihrem personalisierten Link, den Sie auf der entsprechenden Webseite erstellt haben, einladen. Sobald sich der Interessent über Ihren personalisierten Link registriert, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung im Rahmen der Betreuung von Angehörigen erfüllt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, stellen wir dem Interessenten einen Arbeitsvertrag zu. Sobald der Arbeitsvertrag rechtsgültig zustande kommt ("Belohnungszeitpunkt"), werden wir Ihnen und dem Interessenten eine Belohnung gemäss nachfolgender Ziffer 3 zustellen.
Dieses Empfehlungsprogramm gilt ausschliesslich für Empfehlende und Interessenten mit Wohnsitz in der Schweiz.
Dieses Empfehlungsprogramm kann nicht mit anderen Rabattaktionen oder sonstigen Empfehlungsprogrammen der Pflegewegweiser kombiniert werden.
Das Empfehlungsprogramm begründet kein sonstiges über diese AGB hinausgehendes Vertragsverhältnis mit Pflegewegweiser.
Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit und aus beliebigen Gründen auszutauschen, abzuändern, auszusetzen oder ganz einzustellen. Fällige aber noch nicht ausgerichtete Belohnungen werden noch versendet. Ansonsten stehen dem Empfehlenden bzw. Interessenten keinerlei Ansprüche gegen Pflegewegweiser zu.
3. Belohnungen
Die Belohnungen und Angebote können z. B. Gutscheine, Rabatte, Gutschriften oder dergleichen sein ("Belohnung"). Die jeweils gültige Belohnung ist auf der Webseite unseres Empfehlungsprogramms (https://pflegewegweiser.ch/empfehlung/sm1) ersichtlich. Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, die Belohnung jederzeit und aus beliebigen Gründen auszutauschen, abzuändern, auszusetzen oder ganz einzustellen. Eine allenfalls damit einhergehende Änderung der AGB erfolgt in Übereinstimmung mit obenstehender Ziffer 1.
Die Belohnung wird nach Erfüllung aller Bedingungen gemäss nachfolgender Ziffer 4 ausgerichtet. Allfällige Auszahlungsfristen werden auch auf der Webseite (https://pflegewegweiser.ch/empfehlung/sm1) kommuniziert. Mit der Zustellung der Belohnung wird Pflegewegweiser von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm befreit.
Eine Auszahlung in bar, in Form von anderen Privilegien oder anderen Belohnungen ist nicht möglich.
Es ist nicht auszuschliessen, dass Pflegewegweiser im Zusammenhang mit der jeweils gültigen Belohnung Verträge oder sonstige Verhältnisse mit Drittunternehmen eingeht. Weder Empfehlender noch Interessen können irgendwelche Rechte aus diesen Verhältnissen ableiten.
4. Kriterien im Zusammenhang mit der Belohnung
Damit sich Empfehlender und Interessent für die Belohnung qualifizieren, müssen folgende Aspekte kumulativ erfüllt werden:
- Der Empfehlende hat einen personalisierten Link erstellt;
- Der Interessent hat sich über diesen personalisierten Link registriert;
- Der Interessent betreut Angehörige;
- Die Betreuung der Angehörigen durch den Interessenten erfüllt die Voraussetzungen für eine Entschädigung;
- Der Interessent stimmt dem unterbreiteten Arbeitsvertrag zu und unterzeichnet diesen;
- Der Interessent ist keine ausgeschlossene Person gemäss den nachfolgenden Bestimmungen;
- Es liegt kein Fall von Manipulation oder Missbrauch gemäss den nachfolgenden Bestimmungen vor.
Sollte ein Interessent von mehreren Empfehlenden kontaktiert werden, so gilt dies lediglich als eine einzige Empfehlung. Die Belohnung wird ausschliesslich an denjenigen Empfehlenden ausgezahlt, dessen personalisierter Link vom Interessenten zur Registrierung verwendet wird.
Folgende Interessenten und Empfehlende sind vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen:
- Gesellschafter von Pflegewegweiser und deren Mitarbeiter;
- sonstige Organe der Pflegewegweiser;
- Tochtergesellschaften der Pflegewegweiser sowie Gesellschafter, Organe und Mitarbeiter der Tochtergesellschaften;
- der ursprüngliche Empfehlende bei Kettenempfehlungen (d. h. die Empfehlung eines Interessenten durch einen Empfehlenden, welcher zunächst selbst Interessent war. Diesfalls erhält der ursprüngliche Empfehlende keine erneute Belohnung[BC1] ).
Belohnungen werden im Rahmen einer jährlichen Höchstgrenze von CHF 500.-- pro Kalenderjahr gewährt. Mit Erreichen dieser vorerwähnten Höchstgrenze erlischt der Anspruch auf weitere Belohnungen. Sollte die Gewährung einer weiteren Belohnung diese Höchstgrenze überschreiten, so entfällt der Anspruch auf diese Belohnung vollständig.
Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, im Falle von Missbrauch oder Manipulation des Empfehlungsprogramms oder eines Verstosses gegen diese AGB oder gegen Gesetze, Bestimmungen oder behördliche Vorschriften, die darauf abzielen, eine Empfehlung und damit eine Belohnung auf eine andere Art und Weise oder mit anderen Mitteln, als in diesen AGB vorgesehen, herbeizuführen, die Zusendung der Belohnung an den Empfehlenden oder Interessenten oder beide jederzeit zu verweigern und/oder die Involvierten vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss kann mittels Einschränkung bzw. Löschung des Kundenkontos oder per E-Mail erfolgen. Ein von Pflegewegweiser erklärter Ausschluss gilt an dem Tag als zugegangen, an dem er an die vom Empfehlenden bzw. Interessenten angegebene E‑Mail-Adresse gesendet wird.
5. Rechte und Pflichten der Pflegewegweiser
Die Pflegewegweiser stellt sicher, dass die jeweilige Belohnung im Belohnungszeitpunkt gültig ist. Sobald die Belohnung versendet oder sonst wie dem Empfehlenden und Interessenten zur Verfügung gestellt worden ist, trägt Pflegewegweiser keinerlei Verantwortung mehr im Zusammenhang mit dieser Belohnung. Eine Ersatz- oder Rückerstattungspflicht seitens der Pflegewegweiser ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich das allenfalls involvierte Drittunternehmen nicht bereit erklärt, die Belohnung zu akzeptieren bzw. einzulösen.
6. Rechte und Pflichten der Empfehlenden
Der Empfehlende kann und darf potenzielle Interessenten auf Pflegewegweiser und deren Leistungen hinweisen und seinen persönlichen Empfehlungslink mit ihnen teilen. Dies setzt jedoch voraus, dass er die Interessenten persönlich kennt und sie vorab um Einwilligung bittet, ihnen das Empfehlungsprogramm und Pflegewegweiser vorstellen zu dürfen.
Der Empfehlende ist jedoch keinesfalls berechtigt, für Pflegewegweiser als Vertreter, Organ oder Gesellschafter aufzutreten, d. h. er darf insbesondere nicht im Namen der Pflegewegweiser auftreten, rechtlich inexistente Beziehungen behaupten oder implizieren oder Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen Pflegwegweiser abgeben.
Empfehlende dürfen das Empfehlungsprogramm bzw. ihren personalisierten Link nicht auf Webseiten oder Plattformen mit unzulässigen oder anstössigen Inhalten veröffentlichen.
Der Empfehlende wird keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Social Media Ads wie z. B. auf Facebook und Instagram, Google AdWords oder AdSense) schalten, die den Namen, Firmenschlagworte oder Marken der Pflegwegweiser enthalten oder aufgrund der Verwendung entsprechender Keywords ausgeliefert werden.
Der Empfehlende hat seine Interessenten auf die vorliegenden AGB sowie auch die Datenschutzerklärung gemäss untenstehender Ziffer 8 hinzuweisen.
7. Rechte und Pflichten des Interessenten
Im Rahmen der Registrierung ist der Interessent verpflichtet, korrekte Informationen anzugeben. Mit der Angabe seiner Daten erklärt sich der Interessent damit einverstanden, dass diese von Pflegewegweiser verwendet werden, um den Interessenten und ggf. den Empfehlenden zu kontaktieren.
8. Datenschutz
Alle persönlichen Informationen, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesammelt und verarbeitet werden, werden im Einklang mit der Datenschutzerklärung von Pflegewegweiser, abrufbar unter https://pflegewegweiser.ch/datenschutz/, bearbeitet.
Der Empfehlende ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und den potenziellen Interessenten über die Datenschutzerklärung gemäss dieser Ziffer 8 zu informieren.
Der Empfehlende und der Interessent nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Pflegewegweiser die Daten des Empfehlenden und des Interessenten, zu denen auch personenbezogene Daten der jeweiligen Person gehören können, zum Zweck der Durchführung des Empfehlungsprogramms verarbeitet und speichert.
9. Laufzeit und Beendigung
Diese AGB werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Pflegewegweiser, der Empfehlende sowie auch der Interessent können diese AGB jederzeit, ohne Frist und ohne Angaben von Gründen in Textform (auch per E-Mail an: empfehlung@pflegewegweiser.ch) kündigen. Die Kündigung wird am darauffolgenden Tag nach Zugang der Kündigung gegenüber der jeweils anderen Partei wirksam. Weder der Empfehlende noch der Interessent haben nach Wirksamkeit der Kündigung einen Anspruch auf die Belohnung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die jederzeitigen Rechte der Pflegewegweiser gemäss den voranstehenden Bestimmungen bleiben in jedem Fall gewahrt.
10. Schadloshaltung
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, erklärt sich der Empfehlende damit einverstanden, Pflegewegweiser von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten oder Ausgaben Dritter, einschliesslich Anwaltshonorare und -kosten, freizustellen, zu entschädigen, zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser AGB oder des geltenden Rechts durch den Empfehlenden ergeben.
11. Haftungsausschluss und Entschädigung
Pflegewegweiser haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten. Insbesondere keine Haftung wird übernommen, wenn die Registrierungsdaten nicht ordnungsgemäss eingegeben werden. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle des Vertragsabschlusses eine entsprechende Belohnung zugeteilt und auch zugestellt werden kann.
Im Übrigen haftet die Pflegewegweiser nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen oder bei Körperschäden. Sämtliche darüber hinausgehende Haftung wird im gesetzlich zulässigen Mass vollumfänglich wegbedungen.
12. Korrespondenz, Streitigkeiten und Rückvergütungen
Pflegewegweiser führt keine Korrespondenz über die Vergabe, den Versand und sonstige Aspekte im Zusammenhang mit der Belohnung und/oder dem Empfehlungsprogamm. Jegliche Belohnung wird wie beschrieben vergeben und es erfolgt keine Rückvergütung.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam, nichtig, ungültig, oder undurchführbar sein oder werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen, welche ihren Absichten und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht.
14. Anwendbares Recht
Diese AGB und alle ausservertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen den Gesetzen der Schweiz und sind nach diesen auszulegen, ohne dass die Grundsätze des Kollisions-rechts Anwendung finden.
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, ihre Rechtswirksamkeit, ihre Abänderung oder Auflösung, vereinbaren die Parteien die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Pflegewegweiser.