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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Letzte Aktualisierung / Stand: 07. Februar 2024
Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele und Wettbewerbe auf https://pflegewegweiser.ch/ sowie allen Social-Media-Kanälen der Pflegewegweiser GmbH (nachfolgend das "Gewinnspiel") und regeln deren Durchführung, sofern nicht ausdrücklich genannte, gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt noch organisiert. Informationen werden an Pflegewegweiser und nicht an Meta, Facebook, Instagram oder andere soziale Netzwerke übermittelt. Meta, Facebook, Instagram und andere soziale Netzwerke übernehmen keine Haftung für Bestandteile des Gewinnspiels.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Pflegewegweiser GmbH, Spitalgasse 5, 9000 St.Gallen (UID: CHE‑162.558.205) (nachfolgend "Pflegewegweiser").
2. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und Wohnsitz in der Schweiz haben.
Folgende Personen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen:
Mitarbeiter (mit Ausnahme der pflegenden Angehörigen) von Pflegewegweiser;
Personen, die an der Veranstaltung des Gewinnspiels beteiligt sind bzw. waren;
Gesellschafter von Pflegewegweiser und deren Mitarbeiter;
sonstige Organe der Pflegewegweiser;
Tochtergesellschaften der Pflegewegweiser sowie Gesellschafter, Organe und Mitarbeiter der Tochtergesellschaften.
3. Teilnahmebedingungen
Automatisierte Massenverfahren sowie Gewinnspielvereinigungen sind nicht zulässig.
Zur Teilnahme ist es erforderlich, dass der Teilnehmer einen eigenen Referral-Link erstellt. Über diesen muss sich eine empfohlene Person vollständig und gültig registrieren. Sowohl der Teilnehmer als auch die empfohlene, sich registrierende Person müssen korrekte Daten eingeben, die auch ihren tatsächlichen Daten entsprechen.
Es können grundsätzlich beliebig viele empfohlene Personen eine Registrierung vornehmen. Jede erfolgreiche, vollständige und korrekte Registrierung wird dabei als ein Los gewertet, welches an der Ziehung zum Gewinnspiel partizipiert.
Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer und die empfohlene Person in den dafür vorgesehenen Feldern ein Häkchen als Bestätigung dafür setzen, dass sie die Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzhinweise und AGB des Empfehlungsprogramms zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.
4. Datenschutz
Alle persönlichen Informationen, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms und/oder Gewinnspiels gesammelt und verarbeitet werden, werden im Einklang mit der Datenschutzerklärung von Pflegewegweiser, abrufbar unter https://pflegewegweiser.ch/datenschutz/, bearbeitet.
Jeder Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme hiermit ein, dass seine personenbezogenen Daten, wie z. B. Name und Adresse, die er gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel übermittelt, für statistische und werbliche Zwecke durch den Veranstalter genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere die Nutzung im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, wie bspw. die Benachrichtigung der Gewinner und Verlierer nach dem Enddatum des Gewinnspiels. Der Veranstalter kann diese Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels auch an Dritte weitergeben, die Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung übernehmen (z. B. Transportunternehmen für die Gewinnzustellung, organisatorische Abwicklung), oder wenn die Teilnehmer zuvor eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die Weitergabe besteht.
Eine Ausnahme bildet insbesondere der/die Gewinner*in, für welche*r seine/ihre Zustimmung gibt, seinen/ihren Namen, Nickname, Alter, Bild und Video für Werbezwecke öffentlich verwenden zu dürfen.
5. Teilnahmezeitraum
Das jeweilige Gewinnspiel beginnt um 00:00 Uhr bzw. endet um 24:00 Uhr an jenen Daten, welche auf der folgenden Webseite publiziert, werden: https://pflegewegweiser.ch/gewinnspiel/
Die Teilnahme ist während des gesamten Zeitraums möglich. Massgeblich ist jedoch, dass bis um 24:00 Uhr des Enddatums die empfohlene Person die Registrierung über den Referral-Link des Teilnehmers vollständig und richtig abgeschlossen hat. Eine Teilnahme nach diesem Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.
6. Art und Zeitpunkt der Gewinnermittlung sowie Benachrichtigung und Versand des Gewinns
Unter allen zugelassenen Teilnehmern ermittelt Pflegewegweiser innert 10 Werktagen per Zufallsgenerator die Gewinnerin. Diese wird anschliessend per E-Mail an die jeweils bei Erstellung des Referral-Links angegebene E-Mailadresse über ihren Gewinn, die Gewinnabwicklung sowie ggf. nötige nächste Schritte in Kenntnis gesetzt, insbesondere auch um Ihre postalische Adresse zur Übersendung der Gewinne mitzuteilen.
Gewinne werden auf Kosten von Pflegewegweiser ausschliesslich an Postadressen in der Schweiz versendet. Soweit die Gewinnerin sich innerhalb von sieben (7) Tagen nach Bekanntgabe nicht bei Pflegewegweiser meldet, verfällt der Gewinn und es wird per Losentscheid eine neue Gewinnerin ermittelt. Die ursprüngliche Gewinnerin hat dann keinen Anspruch mehr auf den Gewinn.
7. Veränderung / Abbruch des Gewinnspiels
Pflegewegweiser behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Pflegewegweiser zu.
8. Gewinn
Es wird nur der auf der Webseite (https://pflegewegweiser.ch/gewinnspiel/) im entsprechenden Teilnahmezeitraum näher beschriebene Gewinn vergeben.
Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich.
Sofern nicht seitens des Veranstalters der Aktion in Schriftform anderweitig geregelt, werden die Preise ausschliesslich direkt den Gewinnern zuerkannt. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere ausserhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
Der im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel dargebotene Gewinngegenstand und der tatsächliche Gewinngegenstand sind nicht zwingend identisch. Abweichungen (z. B. hinsichtlich Farbe, Modell, etc.) sind möglich. Zudem behält sich Pflegewegweiser das Recht vor, ggf. einen dem präsentierten Gewinngegenstand gleichwertigen anderen Gewinngegenstand als Gewinn auswählen.
Bei Bargewinnen und Wertgutscheinen mit einem Wert von über CHF 1‘100 zieht Pflegewegweiser 35 % des Gewinns (Verrechnungssteuer) vor Überweisung an den Gewinner ab. Der Gewinner erhält vom Veranstalter eine Bestätigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden muss. Der Gewinner ist verpflichtet Gewinne über CHF 1‘100 in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren. Bei Naturalgewinnen mit einem Wert von über CHF 1‘100 muss der Gewinner dem Veranstalter eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem Gewinner nicht ausgehändigt werden. Wird die Wohnsitzbestätigung nicht innert Frist (maximal innert 10 Arbeitstagen) vorgelegt, verfällt der Gewinn ohne Ersatzanspruch. Der Gewinner ist verpflichtet Naturalgewinne mit einem Wert von über CHF 1‘100 in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.
9. Haftungsausschluss
Pflegewegweiser wird mit Aushändigung resp. der Postaufgabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Pflegewegweiser haftet insbesondere nicht für Verluste, Verspätungen oder Beschädigungen, welche dem Gewinn auf dem Post- oder Transportweg zukommen und welche durch Umstände herbeigeführt werden, welche ausserhalb seines Verantwortungsbereich liegen. Auch haftet Pflegewegweiser nicht für Rechts- und/oder Sachmängel des Gewinns. Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnte.
Für verlorengegangene, verspätete, fehlerhafte, beschädigte, fehlgeleitete oder unvollständige Geltendmachungen bzw. Geltendmachungen, die aus technischen Gründen bzw. zustellungsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht zugestellt werden können, wird keine Haftung übernommen.
Pflegewegweiser haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten. Insbesondere keine Haftung wird übernommen, wenn die Registrierungsdaten nicht ordnungsgemäss eingegeben werden. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle des Vertragsabschlusses eine entsprechende Belohnung zugeteilt und auch zugestellt werden kann.
Im Übrigen haftet die Pflegewegweiser nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen oder bei Körperschäden. Sämtliche darüber hinausgehende Haftung wird im gesetzlich zulässigen Mass vollumfänglich wegbedungen.
10. Ausschluss vom Gewinnspiel
Pflegwegweiser behält sich das Recht vor, Teilnehmer und Gewinner vor der Zuerkennung eines Gewinns zu überprüfen. Die Zuerkennung eines Preises kann verweigert oder der Preisanspruch zurückgezogen und die weitere Teilnahme am Gewinnspiel verwehrt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die vorliegenden Teilnahmebedingungen verletzt wurden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch seine Teilnahme an der Aktion einen unlauteren Vorteil verschafft bzw. unter Einsatz betrügerischer oder anderweitig manipulativer Mittel gewonnen hat.
11. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Pflegewegweiser ohne gesonderte Benachrichtigung geändert oder zurückgezogen werden.
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam, nichtig, ungültig, oder undurchführbar sein oder werden oder die Teilnahmebedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen, welche ihren Absichten und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht.
Diese AGB und alle ausservertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen den Gesetzen der Schweiz und sind nach diesen auszulegen, ohne dass die Grundsätze des Kollisions-rechts Anwendung finden.
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, ihre Rechtswirksamkeit, ihre Abänderung oder Auflösung, vereinbaren die Parteien die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Pflegewegweiser.
Empfehlungsprogramm - AGB
Letzte Aktualisierung / Stand: 16. Oktober 2024
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Empfehlungsprogramm
Pflegewegweiser GmbH (CHE-162.558.205) ("Pflegewegweiser") bietet Ihnen ("Empfehlende") die Möglichkeit, Pflegewegweiser an Freunde, Bekannte und Interessierte ("Interessent") weiterzuempfehlen ("Empfehlungsprogramm").
Das Empfehlungsprogramm unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und aus beliebigem Grund zu streichen, auszutauschen, auszusetzen oder zu ändern. Pflegewegweiser wird Sie über eventuelle Änderungen der AGB per E-Mail informieren. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung mit einer Mitteilung an die folgende E-Mail-Adresse kündigen: empfehlung@pflegewegweiser.ch
Wenn Sie das Programm jedoch weiterhin nutzen, gelten alle Änderungen nach Ablauf der oben genannten zweiwöchigen Frist als angenommen.
Mit der Teilnahme am Programm erklären sich Empfehlende und Interessent damit einverstanden, diese AGB einzuhalten. Ist man mit diesen AGB nicht in vollem Umfang einverstanden, kann man sich nicht als Empfehlender oder Interessent registrieren. Eine Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist dann von Beginn an ausgeschlossen.
2. Inhalt des Empfehlungsprogramms
Sie kennen bestimmt jemanden, der seine Angehörigen pflegt. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms können Sie den Interessenten mit Ihrem personalisierten Link, den Sie auf der entsprechenden Webseite erstellt haben, einladen. Sobald sich der Interessent über Ihren personalisierten Link registriert, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung im Rahmen der Betreuung von Angehörigen erfüllt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, stellen wir dem Interessenten einen Arbeitsvertrag zu. Sobald der Arbeitsvertrag rechtsgültig zustande kommt ("Belohnungszeitpunkt"), werden wir Ihnen und dem Interessenten eine Belohnung gemäss nachfolgender Ziffer 3 zustellen.
Dieses Empfehlungsprogramm gilt ausschliesslich für Empfehlende und Interessenten mit Wohnsitz in der Schweiz.
Dieses Empfehlungsprogramm kann nicht mit anderen Rabattaktionen oder sonstigen Empfehlungsprogrammen der Pflegewegweiser kombiniert werden.
Das Empfehlungsprogramm begründet kein sonstiges über diese AGB hinausgehendes Vertragsverhältnis mit Pflegewegweiser.
Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit und aus beliebigen Gründen auszutauschen, abzuändern, auszusetzen oder ganz einzustellen. Fällige aber noch nicht ausgerichtete Belohnungen werden noch versendet. Ansonsten stehen dem Empfehlenden bzw. Interessenten keinerlei Ansprüche gegen Pflegewegweiser zu.
3. Belohnungen
Die Belohnungen und Angebote können z. B. Gutscheine, Rabatte, Gutschriften oder dergleichen sein ("Belohnung"). Die jeweils gültige Belohnung ist auf der Webseite unseres Empfehlungsprogramms (https://pflegewegweiser.ch/empfehlung/sm1) ersichtlich. Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, die Belohnung jederzeit und aus beliebigen Gründen auszutauschen, abzuändern, auszusetzen oder ganz einzustellen. Eine allenfalls damit einhergehende Änderung der AGB erfolgt in Übereinstimmung mit obenstehender Ziffer 1.
Die Belohnung wird nach Erfüllung aller Bedingungen gemäss nachfolgender Ziffer 4 ausgerichtet. Allfällige Auszahlungsfristen werden auch auf der Webseite (https://pflegewegweiser.ch/empfehlung/sm1) kommuniziert. Mit der Zustellung der Belohnung wird Pflegewegweiser von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm befreit.
Eine Auszahlung in bar, in Form von anderen Privilegien oder anderen Belohnungen ist nicht möglich.
Es ist nicht auszuschliessen, dass Pflegewegweiser im Zusammenhang mit der jeweils gültigen Belohnung Verträge oder sonstige Verhältnisse mit Drittunternehmen eingeht. Weder Empfehlender noch Interessen können irgendwelche Rechte aus diesen Verhältnissen ableiten.
4. Kriterien im Zusammenhang mit der Belohnung
Damit sich Empfehlender und Interessent für die Belohnung qualifizieren, müssen folgende Aspekte kumulativ erfüllt werden:
- Der Empfehlende hat einen personalisierten Link erstellt;
- Der Interessent hat sich über diesen personalisierten Link registriert;
- Der Interessent betreut Angehörige;
- Die Betreuung der Angehörigen durch den Interessenten erfüllt die Voraussetzungen für eine Entschädigung;
- Der Interessent stimmt dem unterbreiteten Arbeitsvertrag zu und unterzeichnet diesen;
- Der Interessent ist keine ausgeschlossene Person gemäss den nachfolgenden Bestimmungen;
- Es liegt kein Fall von Manipulation oder Missbrauch gemäss den nachfolgenden Bestimmungen vor.
Sollte ein Interessent von mehreren Empfehlenden kontaktiert werden, so gilt dies lediglich als eine einzige Empfehlung. Die Belohnung wird ausschliesslich an denjenigen Empfehlenden ausgezahlt, dessen personalisierter Link vom Interessenten zur Registrierung verwendet wird.
Folgende Interessenten und Empfehlende sind vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen:
- Gesellschafter von Pflegewegweiser und deren Mitarbeiter;
- sonstige Organe der Pflegewegweiser;
- Tochtergesellschaften der Pflegewegweiser sowie Gesellschafter, Organe und Mitarbeiter der Tochtergesellschaften;
- der ursprüngliche Empfehlende bei Kettenempfehlungen (d. h. die Empfehlung eines Interessenten durch einen Empfehlenden, welcher zunächst selbst Interessent war. Diesfalls erhält der ursprüngliche Empfehlende keine erneute Belohnung[BC1] ).
Belohnungen werden im Rahmen einer jährlichen Höchstgrenze von CHF 500.-- pro Kalenderjahr gewährt. Mit Erreichen dieser vorerwähnten Höchstgrenze erlischt der Anspruch auf weitere Belohnungen. Sollte die Gewährung einer weiteren Belohnung diese Höchstgrenze überschreiten, so entfällt der Anspruch auf diese Belohnung vollständig.
Pflegewegweiser behält sich das Recht vor, im Falle von Missbrauch oder Manipulation des Empfehlungsprogramms oder eines Verstosses gegen diese AGB oder gegen Gesetze, Bestimmungen oder behördliche Vorschriften, die darauf abzielen, eine Empfehlung und damit eine Belohnung auf eine andere Art und Weise oder mit anderen Mitteln, als in diesen AGB vorgesehen, herbeizuführen, die Zusendung der Belohnung an den Empfehlenden oder Interessenten oder beide jederzeit zu verweigern und/oder die Involvierten vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss kann mittels Einschränkung bzw. Löschung des Kundenkontos oder per E-Mail erfolgen. Ein von Pflegewegweiser erklärter Ausschluss gilt an dem Tag als zugegangen, an dem er an die vom Empfehlenden bzw. Interessenten angegebene E‑Mail-Adresse gesendet wird.
5. Rechte und Pflichten der Pflegewegweiser
Die Pflegewegweiser stellt sicher, dass die jeweilige Belohnung im Belohnungszeitpunkt gültig ist. Sobald die Belohnung versendet oder sonst wie dem Empfehlenden und Interessenten zur Verfügung gestellt worden ist, trägt Pflegewegweiser keinerlei Verantwortung mehr im Zusammenhang mit dieser Belohnung. Eine Ersatz- oder Rückerstattungspflicht seitens der Pflegewegweiser ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich das allenfalls involvierte Drittunternehmen nicht bereit erklärt, die Belohnung zu akzeptieren bzw. einzulösen.
6. Rechte und Pflichten der Empfehlenden
Der Empfehlende kann und darf potenzielle Interessenten auf Pflegewegweiser und deren Leistungen hinweisen und seinen persönlichen Empfehlungslink mit ihnen teilen. Dies setzt jedoch voraus, dass er die Interessenten persönlich kennt und sie vorab um Einwilligung bittet, ihnen das Empfehlungsprogramm und Pflegewegweiser vorstellen zu dürfen.
Der Empfehlende ist jedoch keinesfalls berechtigt, für Pflegewegweiser als Vertreter, Organ oder Gesellschafter aufzutreten, d. h. er darf insbesondere nicht im Namen der Pflegewegweiser auftreten, rechtlich inexistente Beziehungen behaupten oder implizieren oder Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen Pflegwegweiser abgeben.
Empfehlende dürfen das Empfehlungsprogramm bzw. ihren personalisierten Link nicht auf Webseiten oder Plattformen mit unzulässigen oder anstössigen Inhalten veröffentlichen.
Der Empfehlende wird keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Social Media Ads wie z. B. auf Facebook und Instagram, Google AdWords oder AdSense) schalten, die den Namen, Firmenschlagworte oder Marken der Pflegwegweiser enthalten oder aufgrund der Verwendung entsprechender Keywords ausgeliefert werden.
Der Empfehlende hat seine Interessenten auf die vorliegenden AGB sowie auch die Datenschutzerklärung gemäss untenstehender Ziffer 8 hinzuweisen.
7. Rechte und Pflichten des Interessenten
Im Rahmen der Registrierung ist der Interessent verpflichtet, korrekte Informationen anzugeben. Mit der Angabe seiner Daten erklärt sich der Interessent damit einverstanden, dass diese von Pflegewegweiser verwendet werden, um den Interessenten und ggf. den Empfehlenden zu kontaktieren.
8. Datenschutz
Alle persönlichen Informationen, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesammelt und verarbeitet werden, werden im Einklang mit der Datenschutzerklärung von Pflegewegweiser, abrufbar unter https://pflegewegweiser.ch/datenschutz/, bearbeitet.
Der Empfehlende ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und den potenziellen Interessenten über die Datenschutzerklärung gemäss dieser Ziffer 8 zu informieren.
Der Empfehlende und der Interessent nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Pflegewegweiser die Daten des Empfehlenden und des Interessenten, zu denen auch personenbezogene Daten der jeweiligen Person gehören können, zum Zweck der Durchführung des Empfehlungsprogramms verarbeitet und speichert.
9. Laufzeit und Beendigung
Diese AGB werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Pflegewegweiser, der Empfehlende sowie auch der Interessent können diese AGB jederzeit, ohne Frist und ohne Angaben von Gründen in Textform (auch per E-Mail an: empfehlung@pflegewegweiser.ch) kündigen. Die Kündigung wird am darauffolgenden Tag nach Zugang der Kündigung gegenüber der jeweils anderen Partei wirksam. Weder der Empfehlende noch der Interessent haben nach Wirksamkeit der Kündigung einen Anspruch auf die Belohnung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die jederzeitigen Rechte der Pflegewegweiser gemäss den voranstehenden Bestimmungen bleiben in jedem Fall gewahrt.
10. Schadloshaltung
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, erklärt sich der Empfehlende damit einverstanden, Pflegewegweiser von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten oder Ausgaben Dritter, einschliesslich Anwaltshonorare und -kosten, freizustellen, zu entschädigen, zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser AGB oder des geltenden Rechts durch den Empfehlenden ergeben.
11. Haftungsausschluss und Entschädigung
Pflegewegweiser haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten. Insbesondere keine Haftung wird übernommen, wenn die Registrierungsdaten nicht ordnungsgemäss eingegeben werden. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle des Vertragsabschlusses eine entsprechende Belohnung zugeteilt und auch zugestellt werden kann.
Im Übrigen haftet die Pflegewegweiser nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen oder bei Körperschäden. Sämtliche darüber hinausgehende Haftung wird im gesetzlich zulässigen Mass vollumfänglich wegbedungen.
12. Korrespondenz, Streitigkeiten und Rückvergütungen
Pflegewegweiser führt keine Korrespondenz über die Vergabe, den Versand und sonstige Aspekte im Zusammenhang mit der Belohnung und/oder dem Empfehlungsprogamm. Jegliche Belohnung wird wie beschrieben vergeben und es erfolgt keine Rückvergütung.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam, nichtig, ungültig, oder undurchführbar sein oder werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen, welche ihren Absichten und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht.
14. Anwendbares Recht
Diese AGB und alle ausservertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen den Gesetzen der Schweiz und sind nach diesen auszulegen, ohne dass die Grundsätze des Kollisions-rechts Anwendung finden.
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, ihre Rechtswirksamkeit, ihre Abänderung oder Auflösung, vereinbaren die Parteien die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Pflegewegweiser.